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By Alpian10. Juli 2026

Verlieren Sie Ihre Pension nicht: Ein Leitfaden zu Freizügigkeitskonten in der Schweiz

Verlieren Sie Ihre Pension nicht: Ein Leitfaden zu Freizügigkeitskonten in der Schweiz

Ein beruflicher Wechsel in der Schweiz ist ein spannender Schritt. Doch bei all den neuen Möglichkeiten sollten Sie nicht vergessen, was mit Ihrem hart erarbeiteten Pensionskassenguthaben der 2. Säule geschieht. Beim Stellenwechsel müssen Sie Ihr Vorsorgeguthaben gesetzlich zur Pensionskasse des neuen Arbeitgebers übertragen. Falls jedoch eine Lücke zwischen zwei Anstellungen entsteht, brauchen Sie einen Ort, wo Sie diese Gelder «parkieren» können. Hier kommt das Freizügigkeitskonto ins Spiel.

Das versteckte Risiko der Untätigkeit

Wussten Sie, dass Ihr Vorsorgeguthaben automatisch an die staatliche Stiftung Auffangeinrichtung BVG übertragen wird, wenn Sie keine Freizügigkeitslösung wählen? Diese Konten sind zwar sicher, bieten aber oft niedrige Zinssätze, manchmal nur 0.05 % pro Jahr. In der heutigen Zeit bedeutet das: Ihr Alterskapital stagniert nicht nur, es verliert an Wert durch die Inflation.

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto ist ein spezielles Konto zur Verwaltung Ihres Pensionskassenguthabens der 2. Säule, wenn Sie nicht aktiv in eine Pensionskasse einzahlen. Es stellt sicher, dass Ihre Altersvorsorge auf Ihren Namen lautet und im steuerbegünstigten Vorsorgesystem verbleibt.

Wann brauche ich ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto ist in verschiedenen beruflichen und privaten Situationen unerlässlich:

  • Stellenwechsel: Bei einer Lücke zwischen dem Austritt beim alten und dem Eintritt beim neuen Arbeitgeber.

  • Arbeitslosigkeit: Wenn Sie nicht mehr angestellt sind.

  • Erwerbsunterbruch: Für Sabbaticals, Weiterbildung oder Elternzeit.

  • Selbständigkeit: Wenn Sie in der Schweiz ein eigenes Unternehmen gründen.

  • Auswanderung: Bei dauerhaftem Verlassen der Schweiz.

  • Lohnrückgang: Wenn Ihr Lohn unter die Eintrittsschwelle für die obligatorische berufliche Vorsorge fällt.

  • Scheidung: Falls Sie keine Pensionskasse haben und eine einmalige Vorsorgezahlung von Ihrer Ex-Partnerin oder Ihrem Ex-Partner erhalten.

Kann ich meine Pension beim alten Arbeitgeber lassen?

In gewissen Fällen müssen Sie nicht sofort handeln:

  • Kurze Unterbrüche (bis 6 Monate): Sie können Ihr Guthaben bis zu sechs Monate bei der Pensionskasse des früheren Arbeitgebers belassen. Dies ist praktisch für kurze Sabbaticals oder Reisen zwischen zwei Jobs. Nach sechs Monaten müssen Sie die Angaben Ihrer neuen Pensionskasse oder Ihres Freizügigkeitskontos mitteilen.

  • Kurz vor der Pensionierung: Sind Sie 58 oder älter und wird Ihr Arbeitsverhältnis vom Arbeitgeber beendet, können Sie möglicherweise bei Ihrer bisherigen Pensionskasse versichert bleiben.

Unternehmen Sie nichts, überträgt Ihre bisherige Pensionskasse Ihr Guthaben nach frühestens sechs Monaten, spätestens aber nach zwei Jahren an die staatliche Stiftung Auffangeinrichtung.

Steuern auf Freizügigkeitskonten: Der clevere Weg zu sparen

Ihre Altersvorsorge profitiert von erheblichen Steuervorteilen.

  • Während der Laufzeit: Ihr Kapital ist von der Vermögenssteuer befreit, und alle Zinserträge oder Anlageerträge sind steuerfrei.

  • Bei der Auszahlung: Die Auszahlung wird getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.

Profi-Tipp: Teilen Sie Ihr Guthaben auf und reduzieren Sie Steuern

Beim Austritt aus einer Pensionskasse haben Sie einmalig die Möglichkeit, Ihr Vorsorgeguthaben auf zwei Freizügigkeitsstiftungen aufzuteilen. So können Sie Ihr Kapital beim Erreichen des Rentenalters in verschiedenen Jahren beziehen, die Steuerprogression brechen und möglicherweise Tausende von Franken an Steuern sparen. Beachten Sie: Eine nachträgliche Aufteilung ist nicht möglich. Kontaktieren Sie uns, damit wir gemeinsam prüfen können, ob diese Option für Ihre Situation geeignet ist.

Wann kann ich mein Freizügigkeitsguthaben beziehen?

Sie können auf Ihr Freizügigkeitsguthaben bereits fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters (derzeit 65) zugreifen. Ein vorzeitiger Bezug ist auch unter bestimmten Umständen möglich:

  • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit in der Schweiz.

  • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum.

  • Definitives Verlassen der Schweiz.

Beziehen Sie im selben Jahr Gelder aus der 2. und 3. Säule, werden die Beträge steuerlich oft zusammengerechnet. Ein gestaffelter Bezug ist daher eine wichtige Strategie zur Steueroptimierung.

Übernehmen Sie die Kontrolle über Ihre finanzielle Zukunft

Lassen Sie Ihre Pension nicht in einem vergessenen, renditeschwachen staatlichen Konto versauern. Übernehmen Sie die Kontrolle. Das Alpian Freizügigkeitskonto ermöglicht Ihnen, Ihr hart verdientes Kapital effektiv zu verwalten, es vor Inflation zu schützen und für Wachstum zu positionieren.

Übernehmen Sie die Kontrolle über Ihre finanzielle Zukunft

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