
Ihre Pension weiter wachsen lassen.
Ihre Freizuegigkeitsleistungen, sicher zwischen zwei Anstellungen investiert.
Schnelle Einrichtung
Eroeffnen Sie Ihr Konto in wenigen Minuten mit fachkundiger Unterstützung.
Immer investiert
Ihr Geld arbeitet auch zwischen zwei Anstellungen weiter.
Tiefe Gebühren
Managementgebühren von nur 0.60 %* pro Jahr.

Ihre zweite Saeule. Liegt ganz in Ihren Händen.
Bewahren und vermehren Sie Ihr Vorsorgevermögen zwischen zwei Anstellungen mit unserem Freizügigkeitskonto.
Das Schweizer Rentensystem

1. Säule
Die staatliche Vorsorge

2. Säule
Die berufliche Vorsorge

3. Säule
Die private Vorsorge
Wann benoetigen Sie es?
Arbeitslosigkeit
Berufliche Auszeiten
Selbstaendigkeit
Freizügigkeitsleistungen aus vorherigen Vorsorgeverhältnissen
Sichern Sie Ihre Zukunft
Vertrauensvolle Vorsorgepartnerin
Ihre Vermoegenswerte werden durch lemania-pension über die Fondation Lemania de libre passage (FLLP) verwaltet.
Multi-Manager-Ansatz
Unsere Portfolios profitieren von den Staerken mehrerer Vermoegensverwalterinnen und Vermoegensverwalter.
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Anlagestrategien
Wählen Sie zwischen Moderat, Ausgewogen oder Dynamisch, je nach Ihren Zielen und Ihrer Risikobereitschaft.
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Professionelles Risikomanagement
Aktive portfolios mit ausgewogenem Verhaeltnis zwischen Wachstum und Risiko
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Breite Diversifikation
Benefit from über Anlageklassen, Regionen und Maerkte.
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CHF-Engagement
Der Großteil des Portfolios ist in CHF angelegt oder gegenüber dem CHF abgesichert.
Eröffnen Sie ganz einfach Ihr Freizügigkeitskonto

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Senden Sie das vorausgefüllte Formular an Ihren derzeitigen Rentenversicherer.
Zertifizierte Vermögensberater
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Unsere Finanzberater helfen Ihnen, die passende Lösung für Ihre Bedürfnisse zu finden.

Häufig gestellte Fragen
Ist ein Freizügigkeitskonto immer notwendig?
Nein. Sie können Ihr Geld auch bis zu einem halben Jahr lang in der Vorsorgeeinrichtung Ihres früheren Arbeitgebers belassen. Erst nach sechs Monaten müssen Sie Ihre frühere Vorsorgeeinrichtung über Ihre neue Vorsorgeeinrichtung oder Ihr Freizügigkeitskonto informieren. Wenn Sie also beim Jobwechsel eine kurze Auszeit nehmen und für ein paar Monate auf Reisen gehen, benötigen Sie nicht unbedingt ein Freizügigkeitskonto.
Wenn Sie kein neues Konto anmelden, wird Ihre bisherige Pensionskasse Ihr Vorsorgeguthaben nach frühestens sechs Monaten, spätestens jedoch nach 24 Monaten bei der nationalen Auffangstiftung „Stiftung Auffangeinrichtung“ hinterlegen.
Wenn Sie 58 Jahre oder älter sind, müssen Sie nicht unbedingt ein Freizügigkeitskonto eröffnen. Hat Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis gekündigt, können Sie bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers verbleiben.
[Erfahren Sie mehr über das Freizügigkeitskonto]
Wann kann ich mein Freizügigkeitsguthaben beziehen?
Sie können Ihr Freizügigkeitsguthaben frühestens fünf Jahre vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters von 65 Jahren, spätestens jedoch fünf Jahre danach beziehen. Unter bestimmten Umständen können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben jedoch auch für andere Zwecke verwenden:
Erreichen des Rentenalters (oder bis zu 5 Jahre davor)
Übertragung Ihrer Freizügigkeitsleistungen auf einen anderen Anbieter
Vorliegen einer anerkannten Behinderung
Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
Dauerhaftes Verlassen der Schweiz (EU-Mitgliedstaaten: Nur der überobligatorische Teil kann bezogen werden. Nicht-EU-Länder: Der gesamte Betrag kann bezogen werden, also sowohl der obligatorische als auch der überobligatorische Teil)
Kauf oder Renovierung einer Immobilie (Hauptwohnsitz)
Barauszahlung kleiner Beträge
Wie wird ein Freizügigkeitskonto besteuert?
Ihre Altersvorsorge ist während der Laufzeit von der Vermögenssteuer befreit. Die erzielten Zinsen sind bis zur Auszahlung steuerfrei.
Bei der Auszahlung Ihrer Altersvorsorge wird diese getrennt von anderen Einkünften zu einem ermäßigten Steuersatz besteuert.
Werden im selben Jahr Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule getätigt, werden diese zusammengerechnet. Es lohnt sich daher, nicht alles in einem Jahr abzuheben und eine gestaffelte Auszahlung zu planen. Laut Gesetz dürfen Sie bis zu zwei Freizügigkeitskonten gleichzeitig führen. Eine Aufteilung Ihrer Freizügigkeitsleistungen auf zwei Konten ist jedoch nur beim Austritt aus der Pensionskasse zulässig und danach nicht mehr möglich.
[Erfahren Sie mehr über das Freizügigkeitskonto]
Kann ich mein Guthaben an eine andere Freizügigkeitsstiftung übertragen?
Nachdem Sie den Eröffnungsprozess abgeschlossen haben, gelangen Sie in das Alpian-Freizügigkeits-Dashboard. Dort klicken Sie auf das Navigationselement „Übertragung“ und können Ihren vorgefertigten Übertragungsauftrag erstellen. Sie müssen diesen Auftrag lediglich mit Ihren persönlichen Daten vervollständigen, unterschreiben und an Ihre bisherige Pensionskasse bzw. Freizügigkeitsstiftung senden.
Kann ich freiwillige Einzahlungen auf das Freizügigkeitskonto vornehmen?
Nein, freiwillige Einzahlungen auf das Freizügigkeitskonto sind nicht zulässig. Auf das Freizügigkeitskonto können nur bereits gebundene Mittel der 2. Säule übertragen werden; diese stammen aus einer Pensionskasse, einem Freizügigkeitskonto oder einer Freizügigkeitsversicherung.
Was passiert mit meinem Freizügigkeitskonto bei einem Stellenwechsel?
Gemäss Freizügigkeitsgesetz müssen Ihre angesparten Altersguthaben aus der 2. Säule in die Pensionskasse Ihres neuen Arbeitgebers überführt werden. So bleibt Ihre Altersvorsorge lückenlos erhalten.
*Es fällt eine jährliche Verwaltungsgebühr in Höhe von 0,60 % an. Diese Gebühr enthält weder Mehrwertsteuer noch Wechselkurskosten, Stempelgebühren noch die individuelle TER (0,25 % – 0,34 %) und die Zeichnungs-/Rücknahme-Spreads der einzelnen Produkte, die direkt auf den Kurs des jeweiligen Wertpapiers aufgeschlagen werden.
Die Aufschlüsselung der Verwaltungs- und sonstigen Kosten sieht wie folgt aus:
* Verwaltung (0,30 %) – Dienstleistungen der Fondation Lemania de libre passage (FLLP) / lemania-pension
* Verwahrung (0,125 %) – Dienstleistungen von Reyl Intesa Sanpaolo
* Vermittlung & Technologie (0,175 %) – Dienstleistungen von Alpian
Alpian und ihr Partner behalten sich das Recht vor, diese Gebühren und Bedingungen jederzeit zu ändern.
Haftungsausschluss: Diese Mitteilung dient ausschließlich zu Informationszwecken und stellt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung dar. Die vorgestellte „Vested“-Lösung ist ein steuerlich anerkanntes Altersvorsorgeprodukt, das den schweizerischen regulatorischen Bedingungen unterliegt. Anlagen sind mit Risiken verbunden, einschließlich des möglichen Verlusts des investierten Kapitals. Der Wert von Anlagen kann schwanken, und es gibt keine Garantie für Gewinne oder die Vermeidung von Verlusten. Potenzielle Anleger sollten vor einer Anlageentscheidung einen qualifizierten Finanzberater konsultieren. Bitte lesen Sie vor einer Anlage die vollständigen Risikohinweise und andere relevante Dokumente auf unserer Website.
Die Bank kann sich in einem Interessenkonflikt befinden, da BlackRock ein bedeutender Anteilseigner der Muttergesellschaft der Bank, Intesa Sanpaolo, ist. Alpian SA ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um alle potenziellen Interessenkonflikte, die bei der Erbringung von Finanzdienstleistungen entstehen können, zu erkennen und zu bewältigen.
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