Willkommen in der Schweiz – einem Land mit Bergen, Banken und … Steuern.
Wenn Sie als Expat hier leben und arbeiten, werden Sie schnell feststellen: Das Schweizer Steuersystem ist nicht ganz einfach. Es vereint Klarheit mit Komplexität, Fairness mit Föderalismus. Wer das System versteht, kann nicht nur Fehler vermeiden, sondern auch fundierte finanzielle Entscheidungen treffen.
Dieser Ratgeber bringt Ordnung in den Steuerdschungel.
Inhaltsverzeichnis
- Was das Schweizer Steuersystem besonders macht
- Müssen Expats in der Schweiz Einkommensteuer zahlen?
- Quellensteuer: Wann sie gilt und wie sie funktioniert
- Wie wird die Einkommensteuer in der Schweiz berechnet?
- Steuererklärung: Fristen, Pflichten und häufige Fragen
- Wegzug aus der Schweiz: Was steuerlich zu beachten ist
- Fazit: Steuern in der Schweiz – informiert planen, gezielt handeln
Was das Schweizer Steuersystem besonders macht
Das Besondere an der Schweiz: Es gibt kein zentrales Steuerrecht, das für alle gleichermassen gilt. Vielmehr erheben drei Ebenen – Bund, Kanton und Gemeinde – parallel Steuern. Jeder der 26 Kantone verfügt über ein eigenes Steuergesetz, individuelle Tarife sowie unterschiedliche Pauschalen und Abzüge.
Die direkte Bundessteuer auf Einkommen ist dabei relativ moderat. Sie beträgt maximal 11,5% und wird progressiv erhoben. Weitaus grösser ist jedoch der Einfluss der kantonalen und kommunalen Steuern, die je nach Wohnort erheblich variieren. Wer beispielsweise in Genf wohnt, zahlt im Durchschnitt deutlich mehr als Personen mit gleichem Einkommen in Zug oder Schwyz. So lag die durchschnittliche Steuerbelastung für ein mittleres Einkommen im Jahr 2024 in Genf bei rund 43%, während sie in Schwyz lediglich etwa 23% betrug. Für internationale Arbeitnehmende kann der Wohnort somit einen entscheidenden finanziellen Unterschied ausmachen – ein Aspekt, der bei der Wahl des Lebensmittelpunkts nicht ausser Acht gelassen werden sollte.
Ein weiterer wichtiger Bestandteil des Schweizer Steuersystems ist die Vermögenssteuer, die auf das Nettovermögen natürlicher Personen erhoben wird. Anders als in vielen anderen Ländern, in denen Vermögen kaum oder gar nicht besteuert wird, gehört diese Steuer in der Schweiz zum Standard. Die Höhe variiert je nach Kanton zwischen 0,1% und 1,0% jährlich. Betroffen sind insbesondere Personen mit grösserem Finanz- oder Immobilienvermögen – etwa in Form von Bankguthaben, Wertschriften oder ausländischen Liegenschaften.
Kapitalgewinne, die aus der privaten Vermögensverwaltung entstehen – etwa aus dem Verkauf von Aktien –, sind in der Regel steuerfrei, solange die betreffende Person nicht als gewerbsmässige Anlegerin oder gewerbsmässiger Anleger eingestuft wird. Laufende Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden hingegen gelten als Einkommen und sind steuerpflichtig.
Diese klare Unterscheidung ist speziell für ausländische Anlegerinnen und Anleger von Interesse, die ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen und hier ein steuerlich vorteilhaftes Umfeld für ihre Kapitalanlagen suchen.

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Müssen Expats in der Schweiz Einkommensteuer zahlen?
Ja, Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit werden in der Schweiz grundsätzlich dann steuerpflichtig, wenn sie entweder einen steuerrechtlichen Wohnsitz haben oder sich für eine bestimmte Mindestdauer in der Schweiz aufhalten.
Konkret bedeutet das:
Wer sich mehr als 30 Tage mit Erwerbstätigkeit oder
mehr als 90 Tage ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhält, gilt als steuerpflichtig im Sinne des Schweizer Steuerrechts.
Ab diesem Zeitpunkt unterliegen sämtliche weltweiten Einkommen und Vermögenswerte der Deklarationspflicht in der Schweiz. Das betrifft unter anderem auch:
ausländische Mieteinnahmen,
Beteiligungen an Unternehmen,
Liegenschaften im Ausland oder
Einkünfte aus Kapitalanlagen.
Allerdings sorgt ein dichtes Netz an Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dafür, dass ausländische Einkünfte nicht doppelt besteuert werden. In der Praxis bedeutet das: Bestimmte Einkünfte, die im Ausland versteuert wurden, sind in der Schweiz steuerfrei – werden jedoch für die Berechnung des anwendbaren Steuersatzes berücksichtigt (sogenannter Progressionsvorbehalt).
Für zuziehende Fachkräfte kann diese Regelung steuerlich spürbare Auswirkungen haben. Denn obwohl etwa ausländische Dividenden nicht direkt in die Steuerberechnung einfliessen, beeinflussen sie dennoch das Niveau der Besteuerung der übrigen Einkünfte in der Schweiz.
Quellensteuer: Wann sie gilt und wie sie funktioniert
Die meisten internationalen Erwerbstätigen, die neu in der Schweiz arbeiten und keine Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) besitzen, unterliegen der sogenannten Schweizerischen Quellenbesteuerung. Das bedeutet, dass die Einkommensteuer direkt vom Lohn durch die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber einbehalten und an die Steuerbehörde weitergeleitet wird.
Die Höhe der Quellensteuer richtet sich nach einem kantonal festgelegten Tarif. Dieser berücksichtigt verschiedene Faktoren:
Zivilstand,
Anzahl unterstützungsbedürftiger Kinder,
Religionszugehörigkeit (in Kantonen mit Kirchensteuer).
So kann eine ledige Person ohne Kinder einen deutlich höheren Abzug auf den Bruttolohn haben als eine verheiratete Person mit zwei Kindern – bei gleichem Einkommen.
Ab einem Jahreseinkommen von 120’000 CHF verpflichtet das Gesetz auch Quellensteuerpflichtige zur ordentlichen Veranlagung. Das heisst: Die betroffene Person muss zusätzlich eine Steuererklärung einreichen. Die bereits bezahlte Quellensteuer wird zwar angerechnet, doch die effektive Steuer wird nun auf Grundlage des tatsächlichen Einkommens, Vermögens und der individuellen Abzüge berechnet.
Auch unterhalb dieser Einkommensgrenze besteht die Möglichkeit, eine nachträgliche Korrektur der Quellensteuer zu beantragen – beispielsweise bei ausserordentlichen Belastungen oder bei erheblichen Berufsauslagen, die über dem Pauschalbetrag liegen.
Wie wird die Einkommensteuer in der Schweiz berechnet?
Die Einkommensteuer wird in der Schweiz progressiv erhoben, sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene. Das bedeutet: je höher das Einkommen, desto höher der Steuersatz. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Progression je nach Kanton unterschiedlich steil verläuft.
Für die Berechnung wird vom steuerbaren Einkommen ausgegangen, also dem Bruttoeinkommen abzüglich aller zulässigen Abzüge. Dazu zählen unter anderem:
Berufsauslagen wie Fahrkosten, Verpflegungsmehraufwand und Weiterbildungskosten,
Versicherungsprämien (z. B. Krankenkasse, Lebensversicherungen),
Schuldzinsen aus privaten Darlehen (bis zu einem gewissen Höchstbetrag),
Unterhaltsverpflichtungen,
Beiträge an die gebundene Vorsorge (Säule 3a),
Kinderabzüge und Unterstützungsabzüge.
Auch Spenden an gemeinnützige Organisationen können steuerlich geltend gemacht werden, sofern sie einen bestimmten Mindestbetrag überschreiten und an anerkannte Einrichtungen geleistet wurden
Ein gezielter Vorsorgeaufbau über die Säule 3a lohnt sich besonders für zuziehende Personen, die bereits im ersten oder zweiten Jahr in der Schweiz ein zu versteuerndes Einkommen erzielen. Die steuerliche Entlastung kann je nach Höhe der Einzahlung und Einkommenssituation mehrere Tausend Franken pro Jahr betragen.
Steuererklärung: Fristen, Pflichten und häufige Fragen
Nicht alle Personen mit ausländischem Pass müssen in der Schweiz eine Steuererklärung einreichen. Die Pflicht zur ordentlichen Veranlagung hängt wie bereits erwähnt vom Aufenthaltsstatus und dem Einkommen ab.
Pflicht zur Steuererklärung besteht in folgenden Fällen:
Einkommen über 120’000 CHF pro Jahr (auch bei Quellenbesteuerung),
Besitz einer Niederlassungsbewilligung (C),
verheiratet mit einer Person, die das Schweizer Bürgerrecht oder eine C-Bewilligung besitzt,
Eigentum von Immobilien oder selbstständige Erwerbstätigkeit.
Die Steuerperiode entspricht dem Kalenderjahr (vom 1. Januar bis zum 31. Dezember). Die Einreichfrist für die Steuererklärung 2025 endet in den meisten Kantonen am 31. März 2026. Auf Antrag kann diese Frist in vielen Fällen verlängert werden – teils kostenlos bis Ende Juni, teils gegen Gebühr auch darüber hinaus.
In der Steuererklärung müssen alle relevanten Dokumente beigelegt oder auf Nachfrage bereitgehalten werden. Dazu zählen insbesondere:
Lohnausweis vom Arbeitgeber,
Bankbelege (Zinsen, Saldi per 31. Dezember),
Nachweise zu Säule 3a-Einzahlungen,
Mietverträge und Belege zu Berufsauslagen,
Unterlagen zu ausländischem Einkommen oder Vermögen.
Ein vollständiges und korrektes Ausfüllen der Steuererklärung ist essenziell. Die Schweizer Steuerbehörden arbeiten zunehmend mit internationalen Datenquellen und gleichen Informationen über Vermögenswerte weltweit ab. Falschangaben oder Auslassungen können zu Bussen oder Nachsteuern führen.
Wegzug aus der Schweiz: Was steuerlich zu beachten ist
Mit dem Wegzug endet die Steuerpflicht in der Schweiz grundsätzlich am Tag der Abmeldung. Doch auch in diesem Fall sind einige Besonderheiten zu beachten.
Zunächst ist eine Wegzugsanzeige bei der zuständigen Gemeinde einzureichen. Parallel dazu muss eine sogenannte Wegzugssteuererklärung ausgefüllt werden. Diese erfasst das Einkommen bis zum Datum des Wegzugs sowie das aktuelle Vermögen.
Besondere Vorsicht gilt bei der Auszahlung von Vorsorgeguthaben (Pensionskasse oder Freizügigkeitsguthaben). Wird die Vorsorgeleistung vor dem ordentlichen Rentenalter bezogen, unterliegt sie in der Schweiz der Quellensteuer – in der Regel zum reduzierten Vorsorgetarif, jedoch dennoch spürbar.
In vielen Fällen ist es finanziell vorteilhafter, das Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto zu überweisen und erst zu einem späteren Zeitpunkt zu beziehen – insbesondere, wenn der neue Wohnsitzstaat keine Doppelbesteuerung mit der Schweiz vermeidet.
Fazit: Steuern in der Schweiz – informiert planen, gezielt handeln
Die Schweiz verfügt über ein einzigartiges Steuersystem, das Expats anfänglich herausfordernd erscheinen mag, aber auch Möglichkeiten zur Steueroptimierung bietet. Bleiben Sie informiert: Die Steuergesetze können sich ändern, und jeder Kanton weist Besonderheiten auf. Mit dem richtigen Wissen lassen sich unerwünschte Überraschungen vermeiden.