Altersvorsorge
By Alpian9. April 2025

Freizügigkeitskonto auflösen: Schritte und Tipps für eine reibungslose Auszahlung

Steht Ihre Pensionierung bevor, planen Sie einen Wegzug aus der Schweiz oder wagen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit? In solchen Lebenssituationen fragen Sie sich vermutlich, wie Sie Ihr Freizügigkeitskonto auflösen können.

Ein Freizügigkeitskonto sichert Ihr bisher angespartes Pensionskassenguthaben, wenn Sie keinen neuen Arbeitgeber mit Pensionskasse haben. Sobald Sie berechtigt sind, Ihr Guthaben zu beziehen, stellt sich die Frage, ob und wie Sie dieses Konto schliessen und auf Ihr Vermögen zugreifen möchten.

In diesem Artikel erfahren Sie, was ein Freizügigkeitskonto ist, welche gesetzlichen Vorgaben nach dem Freizügigkeitsgesetz (FZG) für die Auflösung gelten, wie der Prozess Schritt für Schritt abläuft und welche häufigen Fehler Sie vermeiden sollten.

Was ist ein Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto ist ein Konto der 2. Säule, auf dem Ihr Pensionskassengeld geparkt wird, wenn Sie aus Ihrer bisherigen Pensionskasse austreten, ohne direkt eine neue Stelle mit Pensionskasse anzutreten. Es dient als Übergangslösung, damit Ihr Vorsorgekapital geschützt und zweckgebunden für die Altersvorsorge erhalten bleibt.

Typische Situationen für die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos sind beispielsweise eine Erwerbspause, ein Sabbatical, Arbeitslosigkeit oder eine berufliche Neuorientierung. Sobald Sie wieder einer Pensionskasse beitreten, wird das Guthaben vom Freizügigkeitskonto an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen und das Konto geschlossen. Bleiben Sie jedoch bis zur Pensionierung ohne neue Pensionskasse, verbleibt das Guthaben auf dem Freizügigkeitskonto, bis Sie es beziehen können.

Die rechtlichen Grundlagen: Wann dürfen Sie Ihr Freizügigkeitskonto auflösen?

Die Möglichkeit, Ihr Freizügigkeitsguthaben auszuzahlen, ist im Bundesgesetz über die Freizügigkeit in der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (Freizügigkeitsgesetz, FZG) klar geregelt. Grundsätzlich bleibt das Kapital bis zu Ihrer ordentlichen Pensionierung gesperrt. Eine vorzeitige Auflösung bzw. Auszahlung ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich, die das Gesetz vorsieht.

Die wichtigsten Auszahlungsgründe gemäss FZG sind:

  • Ordentliche Pensionierung: Bei Erreichen des regulären Rentenalters (Referenzalter AHV) haben Sie Anspruch auf Ihr Freizügigkeitskapital. Eine vorgezogene Pensionierung bis zu fünf Jahre vor dem Rentenalter ist ebenfalls möglich.

  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit: Wenn Sie sich im Haupterwerb selbstständig machen und somit nicht mehr der obligatorischen beruflichen Vorsorge unterstellt sind, dürfen Sie Ihr Guthaben als Startkapital beziehen. Dies muss in der Regel innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen und erfordert eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse über Ihre Selbstständigkeit​.

  • Definitiver Wegzug ins Ausland: Verlassen Sie die Schweiz dauerhaft, können Sie grundsätzlich Ihr Freizügigkeitskonto auflösen. Bei Wegzug in ein EU/EFTA-Land gilt jedoch: Falls Sie dort der obligatorischen Sozialversicherung (z. B. einer Pensionskasse) unterstellt sind, kann nur der überobligatorische Teil bezogen werden​. Ziehen Sie in einen Staat ausserhalb der EU/EFTA, ist in der Regel ein Vollbezug des Guthabens möglich. (Ausnahme: Fürstentum Liechtenstein – hier ist kein Kapitalbezug erlaubt​.)

  • Wohneigentumsförderung (WEF): Sie dürfen Ihr Freizügigkeitsguthaben für den Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen​. Auch die Rückzahlung einer Hypothek oder Investition in bestimmte Wohnbaugenossenschaften ist im Rahmen der Wohneigentumsförderung erlaubt​. Nicht zulässig ist hingegen der Bezug für Ferienhäuser oder Zweitwohnungen​.

  • Kleinbetrag: Ist Ihr Freizügigkeitsguthaben sehr gering (weniger als Ihr eigener Jahresbeitrag an die Pensionskasse), können Sie die Auszahlung dieses Kleinbetrags verlangen​.

  • Volle Invalidität: Wenn Sie eine ganze IV-Rente beziehen (Invaliditätsgrad ≥ 70%), sind Sie berechtigt, sich das Freizügigkeitskapital auszahlen zu lassen​. Voraussetzung ist eine rechtskräftige Verfügung der Eidgenössische Invalidenversicherung.

  • Todesfall: Verstirbt die kontoführende Person, wird das Guthaben gemäss Gesetz an die berechtigten Begünstigten (z. B. Ehepartnerin, Ehepartner oder Kinder) ausbezahlt​.

In allen anderen Fällen verbleibt das Kapital auf dem Freizügigkeitskonto, und eine vorzeitige Auszahlung ist nicht zulässig. Ohne Ausnahmeregelung dürfen Sie Ihr Freizügigkeitskonto frühestens fünf Jahre vor und spätestens bei Erreichen des gesetzlichen Referenzalters von 65 Jahren auflösen. Seit der AHV-Reform «AHV 21», die am 1. Januar 2024 in Kraft trat, kann der Bezug nach dem Erreichen des Referenzalters nur noch aufgeschoben werden, wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind und ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen. In diesem Fall können Sie Ihr Freizügigkeitsguthaben noch bis spätestens zum 70. Lebensjahr beziehen.

Hinweis: Wenn Sie nach Ihrem Stellenwechsel wieder einer Pensionskasse angeschlossen sind, erfolgt die Auflösung des Freizügigkeitskontos durch Übertrag des Guthabens an die neue Vorsorgeeinrichtung. Ihr Freizügigkeitskonto wird dann ohne Barauszahlung geschlossen.

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So lösen Sie Ihr Freizügigkeitskonto auf

Möchten Sie Ihr Freizügigkeitskonto schliessen, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Berechtigung überprüfen: Stellen Sie sicher, dass Sie einen der oben genannten Bezugsgründe erfüllen. Ohne gültigen Grund nach FZG kann kein Rückzug aus dem Freizügigkeitskonto erfolgen. Prüfen Sie auch, ob Sie eventuell zwei Freizügigkeitskonten besitzen, um Ihren Bezug besser zu planen.

  2. Kontakt mit der Freizügigkeitsstiftung: Wenden Sie sich an die Bank oder Freizügigkeitsstiftung, bei der Ihr Konto geführt wird.

  3. Antrag auf Auszahlung stellen: Füllen Sie das offizielle Formular zur Kontoauflösung bzw. Auszahlung Ihres Freizügigkeitskontos sorgfältig aus​. Geben Sie an, aus welchem Grund Sie das Konto auflösen und wohin das Geld überwiesen werden soll. Bei Wiedereintritt in eine Pensionskasse geben Sie die Daten der neuen Vorsorgeeinrichtung an, damit eine Überweisung dorthin erfolgen kann​.

  4. Unterlagen und Nachweise beilegen: Legen Sie dem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei. Dazu gehören in der Regel eine Kopie Ihres Ausweises (Pass oder ID) sowie Ihre aktuellen Kontakt- und Bankdaten. Je nach Bezugsgrund sind weitere Unterlagen erforderlich: Bei Auswanderung zum Beispiel eine Abmeldebestätigung der Wohngemeinde und Unterlagen über den neuen Wohnsitz im Ausland, bei Selbstständigkeit eine Bestätigung der AHV-Ausgleichskasse, bei Wohneigentum den Kaufvertrag oder eine Bestätigung des Grundbuchamtes.

  5. Auszahlung und Kontoabschluss: Reichen Sie den Auszahlungsantrag mitsamt Unterlagen ein (online oder per Post). Nach der Prüfung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Freizügigkeitsstiftung überweist Ihnen anschliessend das Guthaben gemäss Ihren Angaben​. Damit ist Ihr Freizügigkeitskonto offiziell aufgelöst. Bewahren Sie die Abschlussunterlagen (Schlussabrechnung, Steuerbescheinigung etc.) sorgfältig auf.

Häufige Fehler bei der Auflösung eines Freizügigkeitskontos und wie Sie diese vermeiden

Bei der Auflösung eines Freizügigkeitskontos können Fehler passieren, die zu Verzögerungen oder finanziellen Nachteilen führen. Hier sind einige häufige Fehler sowie Tipps zu deren Vermeidung:

Fehlender Bezugsgrund

Ein verbreiteter Irrtum ist anzunehmen, Sie könnten das Freizügigkeitsguthaben jederzeit frei beziehen. Tatsächlich ist ein Vorbezug, wie oben erläutert, nur aus gesetzlich definierten Gründen möglich.

Dokumente unvollständig

Unvollständige Anträge verzögern die Auszahlung. Fehlende Unterlagen (z. B. kein amtlicher Ausweis, fehlende Bestätigungen) führen zu Rückfragen.
Lösung: Nutzen Sie die Checklisten der Anbieter und reichen Sie alle geforderten Nachweise ein. Ein Anruf bei der Stiftung kann im Zweifel klären, welche Belege benötigt werden.

Steuerfolgen nicht berücksichtigt

Bei einer Auszahlung wird Ihr Kapital zu einem begünstigten Satz besteuert, aber die Höhe der Steuer hängt von der Summe ab. Ein grosser Einmalbezug führt zu mehr Steuern als gestaffelte kleinere Bezüge. Zudem werden Bezüge aus 2. Säule und 3. Säule im selben Jahr zusammengerechnet und höher besteuert.
Lösung: Überlegen Sie, Ihr Guthaben auf zwei Freizügigkeitskonten zu verteilen, um eine gestaffelte Auszahlung in verschiedenen Jahren zu ermöglichen.

Kosten und Gebühren übersehen

Viele Freizügigkeitskonten sind kostenlos geführt, jedoch können bei der Auflösung oder einem Vorbezug Gebühren anfallen. Beispielsweise erheben manche Institute eine Bearbeitungsgebühr, wenn Sie das Konto wenige Monate nach Eröffnung wieder auflösen, oder verlangen bei WEF-Bezügen (Wohneigentum) eine Pauschale für den administrativen Aufwand.
Lösung: Informieren Sie sich im Voraus über mögliche Kündigungs- oder Schliessungsgebühren in den Konditionen Ihres Anbieters. Vergleichen Sie ggf. verschiedene Freizügigkeitsstiftungen; ein Wechsel kann sich lohnen, wenn die Leistungen oder Gebühren andernorts besser sind.

Kapital ohne Plan ausgeben

Nach der Auszahlung verfügen Sie über eine grössere Summe Kapital, die für Ihre Altersvorsorge gedacht war. Ein Fehler wäre es, dieses Geld unüberlegt auszugeben oder auf unverzinstem Konto liegenzulassen.
Lösung: Erstellen Sie einen Finanzplan für das frei werdende Kapital. Je nach Lebenssituation kann es sinnvoll sein, ein Wertschriftendepot zu eröffnen und in sichere Anlagen zu investieren, einen Teil in der Säule 3a weiterzusparen oder eine professionelle Anlageberatung in der Schweiz in Anspruch zu nehmen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Vorsorgegelder weiterhin optimal für Sie arbeiten.

Fazit: Mit Ihrem Vorsorgekapital wohlüberlegt in die nächste Lebensphase

Die Auflösung Ihres Freizügigkeitskontos will gut vorbereitet sein. Stellen Sie sicher, dass Sie alle gesetzlichen Vorgaben erfüllen, und gehen Sie strukturiert Schritt für Schritt vor. Informieren Sie sich frühzeitig über steuerliche Konsequenzen und mögliche Gebühren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Mit einer umsichtigen Planung und der Beachtung der genannten Hinweise können Sie Ihr Vorsorgekapital reibungslos in Empfang nehmen und optimal für Ihren weiteren Lebensweg einsetzen.

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