Wenn Sie als Expat in der Schweiz leben und arbeiten, begegnen Sie früher oder später dem Thema Altersvorsorge. Nicht selten mit einem Stirnrunzeln. Drei Säulen? Beitragsjahre? Quellensteuer?
Die Begriffe sind komplex, die Regeln ungewohnt, trotzdem ist das Thema essentiell für Ihre persönliche Zukunft. Wer sich einen Überblick verschafft, kann besser einschätzen, was im Alter möglich ist, egal ob in der Schweiz oder anderswo.
Inhaltsverzeichnis
- Das Schweizer Rentensystem: Die drei Säulen erklärt
- 1. Säule: AHV (staatliche Rente)
- 2. Säule: Pensionskasse (berufliche Vorsorge)
- 3. Säule: Private Vorsorge
- Sind Ausländer berechtigt, eine Schweizer Rente zu erhalten?
- Wie Sie Ihre Rente beanspruchen, wenn Sie die Schweiz verlassen
- Bei Wegzug in ein Abkommensland (EU/EFTA & weitere)
- Bei Wegzug in ein Nicht-Abkommensland
- Berufliche Vorsorge (2. Säule) bei Wegzug
- Private Vorsorge (3. Säule) bei Wegzug
- Können Sie eine Schweizer Rente mit anderen Ruhestandseinkünften kombinieren?
- Planung Ihres Ruhestands als Ausländer in der Schweiz
- Fazit: Rente ohne Grenzen, wenn Klarheit der beste Plan ist
Das Schweizer Rentensystem: Die drei Säulen erklärt
Herzstück ist das sogenannte Drei-Säulen-Prinzip, das klingt erstmal komplex, ist aber gut durchdacht. Die Idee: verschiedene Quellen der Vorsorge, die sich ergänzen.
1. Säule: AHV (staatliche Rente)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) bildet die Basis. Alle Erwerbstätigen in der Schweiz ab dem 20. Lebensjahr zahlen obligatorisch ein, auch Selbstständige. Die Beiträge sichern später eine Grundrente ab, zur Deckung des Existenzbedarfs.
Die Höhe der Rente richtet sich nach der Anzahl an Beitragsjahren und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen. Eine vollständige Rente setzt in der Regel lückenlose Beiträge ab dem 20. Lebensjahr bis zum Rentenalter voraus (2025: 65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen).
Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, zahlen Sie automatisch AHV-Beiträge. Damit erwerben Sie auch als Ausländer automatisch Rentenansprüche, es ist keine separate Anmeldung nötig.
2. Säule: Pensionskasse (berufliche Vorsorge)
Wer ein Jahreseinkommen über ca. CHF 22’050 erzielt (Stand 2025), wird zusätzlich über den Arbeitgeber in eine Pensionskasse eingebunden. Diese berufliche Vorsorge wird von Arbeitgeber und Arbeitnehmenden gemeinsam finanziert.
Sie ergänzt die AHV und soll es ermöglichen, den gewohnten Lebensstandard im Alter zu erhalten, im Schnitt etwa 60 % des letzten Einkommens.
Für viele Expats ist das die erste echte Zusatzrente, bei der die Unterschiede zu den Systemen im Herkunftsland besonders auffallen.
3. Säule: Private Vorsorge
Oft bleibt trotz AHV und Pensionskasse eine Vorsorgelücke. Hier kommt die freiwillige, private Vorsorge ins Spiel, auch bekannt als 3. Säule.
In der Säule 3a können Sie steuerbegünstigt fürs Alter sparen. Die Säule 3b ist flexibler, aber ohne Steuervorteile. Beide Varianten sind besonders f ür Expats spannend, weil sie damit zusätzlichen finanziellen Spielraum im Alter schaffen können.
Wer längerfristig in der Schweiz bleibt, kann mit Einzahlungen in die Säule 3a gleich doppelt profitieren, durch bessere Altersvorsorge und jährliche Steuerersparnis.
Sind Ausländer berechtigt, eine Schweizer Rente zu erhalten?
Eine berechtigte Frage und die Antwort ist erfreulich eindeutig: Grundsätzlich ja.
Auch ausländische Staatsangehörige erwerben durch AHV- und BVG-Beiträge Rentenansprüche, genauso wie Schweizer Bürgerinnen und Bürger. Entscheidend ist allein, dass Beiträge geleistet wurden.
Die AHV-Rente steht Ihnen offen, wenn Sie mindestens ein volles Beitragsjahr vorweisen können und das ordentliche Rentenalter erreicht haben (2025: 65 für Männer, 64 für Frauen).
Wer ab dem 20. Lebensjahr lückenlos einzahlt, erhält die volle AHV-Rente. Bei kürzeren Einzahlungsphasen wird eine Teilrente berechnet proportional zur Dauer der Beitragszeit.
Auch bei der Pensionskasse (2. Säule) gilt: Wenn Sie versichert waren und Beiträge eingezahlt wurden, bestehen Rentenansprüche unabhängig von Ihrer Nationalität.
Aber es gibt auch Ausnahmen: Wer in der Schweiz nur vorübergehend gearbeitet hat und aufgrund eines bilateralen Abkommens von der Beitragspflicht befreit war, hat keinen Anspruch.
Für die meisten Expats ist das aber eher theoretisch bei regulären Anstellungen werden die Beiträge automatisch abgezogen und Sie haben im Alter Rentenansprüche.
Wichtig zu wissen: Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen, können Sie keine weiteren AHV-Beiträge mehr einzahlen. Ihre bis dahin erworbenen Ansprüche bleiben jedoch erhalten und können später (auch vom Ausland aus) geltend gemacht werden.
Wie Sie Ihre Rente beanspruchen, wenn Sie die Schweiz verlassen
Viele Expats kehren im Ruhestand ins Heimatland zurück oder ziehen in ein weiteres. Die gute Nachricht: Ihre Rente verschwindet nicht einfach aber der Prozess hängt vom Zielland ab.
Bei Wegzug in ein Abkommensland (EU/EFTA & weitere)
Hier ist die Lage einfach: Die Schweiz hat mit der EU/EFTA sowie zahlreichen anderen Ländern (darunter UK, USA, Kanada, Australien und Japan) Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen.
Das bedeutet: Ihre AHV-Rente wird auch im Ausland ausbezahlt, sobald Sie das Rentenalter erreichen.
Bei Wegzug in ein Nicht-Abkommensland
Hier ändert sich das Spiel: Ein laufender AHV-Rentenanspruch besteht in solchen Fällen nicht. Stattdessen können Sie eine Rückvergütung Ihrer AHV-Beiträge beantragen, ohne Zinsen, abzüglich bereits bezogener Leistungen.
Die Auszahlung erfolgt, sobald Sie dauerhaft im Ausland wohnen.
Berufliche Vorsorge (2. Säule) bei Wegzug
Auch Ihre Pensionskassen-Guthaben können Sie, je nach Zielland, mitnehmen. Aber es gelten unterschiedliche Regeln:
Bei Umzug innerhalb der EU/EFTA: Der obligatorische Teil (BVG) bleibt blockiert, auf einem Schweizer Freizügigkeitskonto und ist erst fünf Jahre vor Rentenalter beziehbar. Aber der überobligatorische Teil kann unter Umständen ausgezahlt werden.
Bei Umzug in ein Nicht-EU/EFTA-Land: Das gesamte Pensionskassen-Guthaben kann unter bestimmten Voraussetzungen auf Wunsch bezogen werden.
Achtung:
Auszahlungen aus der 2. Säule unterliegen einer Quellensteuer in der Schweiz, die Höhe hängt vom Kanton ab. In vielen Fällen kann diese zurückgefordert werden, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht.
Ein Kontakt mit Ihrer Pensionskasse vor dem Wegzug ist ratsam, diese informiert Sie über die nötigen Schritte und händigt Ihnen die richtigen Formulare aus.
Private Vorsorge (3. Säule) bei Wegzug
Haben Sie in die Säule 3a gespart, kann dieses Guthaben bei einer definitiven Ausreise aus der Schweiz vorzeitig bezogen werden, denn ein dauerhafter Wegzug gilt als anerkannter Auszahlungsgrund.
Für Säule 3b (freie Vorsorge) besteht ohnehin volle Flexibilität: Kapital kann jederzeit genutzt oder übertragen werden.
Auch hier gilt: Auszahlungen sind steuerpflichtig teils rückforderbar, je nach neuem Wohnsitzland und Doppelbesteuerungsabkommen.
Können Sie eine Schweizer Rente mit anderen Ruhestandseinkünften kombinieren?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Viele Expats beziehen im Alter mehrere Renten:
Eine AHV-Rente aus der Schweiz, eine gesetzliche Rente aus dem Heimatland, vielleicht sogar noch private Vorsorgeverträge.
Die Systeme werden nicht gegenseitig angerechnet, es erfolgt also keine Kürzung. Jede Institution zahlt, was ihrem Bereich entspricht.
Beispiel:
10 Jahre Schweiz + 20 Jahre Deutschland = eine Schweizer Teilrente aus der AHV, eine deutsche gesetzliche Rente beide unabhängig voneinander.
Gleiches gilt für Pensionskassen oder betriebliche Altersvorsorgepläne aus anderen Ländern.
In der Praxis reicht oft ein Antrag im finalen Wohnland, die Behörden koordinieren Ihre Ansprüche mit den ausländischen Trägern.
Wichtig: Renten aus dem Ausland sind meist im Wohnsitzland steuerpflichtig. Hier lohnt sich eine steuerliche Prüfung, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.
Planung Ihres Ruhestands als Ausländer in der Schweiz
Eine solide Vorsorge beginnt mit einem realistischen Blick auf Ihre eigene Situation.
Mögliche Schritte:
Vorsorgelücken erkennen:
Wie hoch wären Ihre Leistungen aus AHV und Pensionskasse heute? Reicht das für Ihren gewünschten Lebensstandard
Steuervorteile nutzen:
Beiträge an die Säule 3a können steuerlich absetzbar sein, besonders bei höheren Einkommen. Und: Je nach späterem Wohnort ändern sich die steuerlichen Rahmenbedingungen erheblich.
Professionelle Beratung in Erwägung ziehen:
Die internationale Vorsorge ist komplex. Viele greifen daher frühzeitig auf Beratung zurück etwa bei der Koordination mehrerer Rentensysteme oder bei der steueroptimierten Gestaltung.
Flexibilität bewahren:
Das Leben ist nicht komplett planbar. Ihre Vorsorge sollte auf Veränderungen reagieren können, z. B. bei Erwerbsunterbrüchen, Wegzügen oder Wechseln der Staatsangehörigkeit.

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Fazit: Rente ohne Grenzen, wenn Klarheit der beste Plan ist
Die Schweizer Altersvorsorge mag auf den ersten Blick verwirrend wirken, doch sie ist transparent, verlässlich und planbar, auch für Expats.
Mit AHV, Pensionskasse und freiwilliger Vorsorge steht Ihnen ein System zur Verfügung, das bei richtiger Einschätzung einen finanziell stabilen Ruhestand ermöglichen kann, ob in der Schweiz oder im Ausland.
Frühzeitige Klärung und aktuelle Informationen helfen, finanzielle Nachteile zu vermeiden, vor allem beim Thema Wegzug. Und mit klarer Planung lassen sich Schweizer Renten mit Ansprüchen aus anderen Ländern problemlos kombinieren.