Anlagestrategie
Steuern
By Alpian13. Mai 2025

Stempelsteuer in der Schweiz: Eine Einführung für Anlegerinnen und Anleger

Wer in der Schweiz in Wertpapiere investiert, kommt um einen Begriff kaum herum: die Stempelsteuer. Sie begegnet Anlegerinnen und Anlegern meist in Form kleiner Abzüge auf dem Transaktionsbeleg – aber was steckt genau dahinter? Dieser Artikel erklärt kompakt, was die Stempelsteuer ist, wann sie anfällt, und welche Auswirkungen sie auf Ihre Anlagestrategie haben kann.

Was ist die Stempelsteuer und wie wird sie erhoben?

Die Stempelsteuer – offiziell eidgenössische Stempelabgabe – ist eine indirekte Bundessteuer, die auf bestimmten Vorgängen des Rechtsverkehrs erhoben wird. Dazu gehören:

Diese Abgabe wird ausschliesslich vom Bund erhoben – im Unterschied zu kantonalen Steuern oder der direkten Bundessteuer – und fliesst vollständig in die Bundesfinanzen.

Die Stempelsteuer wird häufig mit der Verrechnungssteuer verwechselt. Dabei handelt es sich um zwei unterschiedliche Abgaben mit verschiedenen Zielsetzungen:

  • Verrechnungssteuer: Eine Quellensteuer von 35 % auf Kapitalerträge wie Dividenden und Zinsen, die zurückgefordert werden kann – sie dient der Sicherstellung der korrekten Steuerdeklaration.

  • Stempelsteuer: Eine endgültige Transaktionssteuer auf den Handel und die Ausgabe von Wertpapieren. Sie ist nicht rückforderbar.

Beispiel: Wer Schweizer Aktien besitzt und Dividenden erhält, unterliegt der Verrechnungssteuer – diese kann später zurückgefordert werden. Beim Kauf oder Verkauf der Aktien fällt hingegen die Stempelsteuer an – sie wird direkt bei der Transaktion abgezogen und bleibt als Kostenfaktor bestehen.

Die Erhebung erfolgt im sogenannten Selbstveranlagungsverfahren: Finanzinstitute oder Versicherungen berechnen und überweisen die Steuer eigenständig an die Eidgenössische Steuerverwaltung. Für Privatanlegende wird die Stempelsteuer direkt im Rahmen der Transaktion einbezogen. Sie erscheint z. B. als «Stempelabgabe» oder «Bundesstempel» in den Kontoauszügen.

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Wo fällt die Stempelsteuer in der Schweiz an?

Die Stempelsteuer umfasst drei Anwendungsbereiche, die je nach Art der Transaktion greifen:

1. Umsatzabgabe auf Wertpapiere

Diese Steuer betrifft den Kauf und Verkauf von Wertschriften wie Aktien, Anleihen, ETFs oder Fondsanteilen – sofern der Handel über eine Schweizer Bank oder einen inländischen Broker erfolgt.

Beispiele:

  • Kauf von Schweizer oder ausländischen Aktien über ein Schweizer Wertschriftendepot

  • Erwerb von Fonds, ETFs oder strukturierten Produkten an der Börse

Nicht betroffen:

Hinweis: Die Umsatzabgabe ist für Privatpersonen die häufigste Form der Stempelsteuer und wird direkt vom Broker bei der Transaktion einbezogen.

2. Emissionsabgabe bei Kapitalerhöhungen

Diese Steuer fällt an, wenn ein Unternehmen neues Eigenkapital aufnimmt – z. B. durch die Ausgabe neuer Aktien.

  • Satz: 1 % des Kapitals über einem Freibetrag von 1 Million CHF

  • Relevanz für Privatanlegende: Nur bei direkter Beteiligung an Kapitalerhöhungen, z. B. bei einem «Initial Public Offering» (IPO)

3. Versicherungsstempel auf Prämien

Auf bestimmte Versicherungsprämien erhebt der Bund eine Stempelabgabe:

  • 5 % auf Schadenversicherungen (z. B. Auto, Hausrat)

  • 2,5 % auf Einmalprämien bei Lebensversicherungen

Ausnahmen: Prämien für Krankenkasse, Unfall- oder Invaliditätsversicherungen sind befreit.

Während institutionelle Akteure wie Pensionskassen oder Sozialversicherungen teils von der Stempelsteuer befreit sind, gilt für Privatpersonen in der Regel die volle Abgabepflicht. Wer allerdings über ausländische Broker handelt oder in Vorsorgefonds investiert, kann gewisse Abgaben vermeiden – wobei diese Optionen immer sorgfältig abgewogen werden sollten.

Wie wird die Stempelsteuer berechnet und bezahlt?

Die Berechnung der Stempelsteuer richtet sich nach dem Wert der jeweiligen Transaktion. Bei Wertpapierkäufen und -verkäufen – also bei der sogenannten Umsatzabgabe – beträgt die Steuer 0,15 % bei inländischen und 0,30 % bei ausländischen Wertpapieren. In der Praxis tragen Anlegerinnen und Anleger jedoch nur die Hälfte dieser Abgabe, da sie formell zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt wird. Effektiv zahlen Sie somit 0,075 % beim Handel mit Schweizer Titeln und 0,15 % bei ausländischen Wertschriften.

Ein einfaches Beispiel: Kaufen Sie Aktien eines Schweizer Unternehmens im Wert von 10’000 CHF, fällt eine Stempelsteuer von CHF 7,50 an. Beim Verkauf derselben Aktien zu einem späteren Zeitpunkt wird die gleiche Abgabe erneut auf den Verkaufswert erhoben. Damit bleibt die Steuer zwar verhältnismässig niedrig, kann aber bei häufigem Handeln oder grossen Volumen durchaus ins Gewicht fallen.

Für Versicherungsprämien gelten separate Sätze. So werden auf viele Schadenversicherungen 5 % Stempelsteuer erhoben, während Einmalprämien bei Lebensversicherungen mit 2,5 % belastet werden. Auch hier erfolgt die Besteuerung automatisch – die Abgabe ist in der Prämie bereits enthalten und wird von der Versicherungsgesellschaft an den Bund weitergeleitet. Eine explizite Ausweisung der Steuer erfolgt selten.

Bei Kapitalerhöhungen kommt die sogenannte Emissionsabgabe zum Tragen. Diese beträgt 1 % auf neu aufgenommenes Eigenkapital, sofern der Betrag über 1 Million CHF liegt. Für Privatanlegende ist diese Abgabe meist nur indirekt relevant – etwa bei der Beteiligung an einem Börsengang oder bei der Zeichnung neuer Aktien direkt vom Unternehmen.

Die Abwicklung der Stempelsteuer erfolgt vollständig im Hintergrund. Als Anlegerin oder Anleger müssen Sie weder Formulare ausfüllen noch separate Zahlungen leisten. Ihre Bank oder Ihr Broker berechnet die Steuer automatisch basierend auf dem Transaktionswert, zieht sie bei der Orderausführung ein und führt die Beträge gesammelt an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab. In der Transaktionsabrechnung erscheint die Abgabe in der Regel unter Bezeichnungen wie «Bundesstempel» oder «Stempelsteuer».

Besonders wichtig ist die Transparenz seitens der Anbieter. Bei Alpian werden sämtliche Gebühren – inklusive der Stempelsteuer – klar in der Transaktionsübersicht ausgewiesen. So sehen Sie jederzeit, wie viel Sie effektiv investiert haben und welche Kosten angefallen sind. In Kombination mit einem transparenten Gebührenmodell, tiefen Courtagen und einem effizienten Depotangebot hilft dies, die Gesamtkostenstruktur Ihrer Geldanlage im Blick zu behalten.

Häufige Fragen und Antworten zur Stempelsteuer

Frage: Welche Transaktionen sind stempelsteuerpflichtig?
Antwort: Die Stempelsteuer fällt beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren über Schweizer Banken oder Broker an – etwa bei Aktien, Anleihen, ETFs oder Fonds. Ausgenommen sind Transaktionen über ausländische Broker, Derivate wie Optionen oder sehr kurzfristige Geldmarktpapiere.

Frage: Wie hoch ist die Stempelsteuer und wer bezahlt sie?
Antwort: Bei Schweizer Wertpapieren beträgt die Abgabe 0,15 %, bei ausländischen 0,30 %. In der Regel zahlen Anlegerinnen und Anleger die Hälfte: also 0,075 % bzw. 0,15 % pro Transaktion. Die Bank führt den Betrag automatisch an den Bund ab.

Frage: Wie erfolgt die Bezahlung der Stempelsteuer?
Antwort: Die Stempelsteuer wird direkt bei der Transaktion einbezogen. Ihre Bank oder Ihr Broker zieht sie vom Konto ab und überweist sie gebündelt an die Steuerverwaltung. In Ihrer Abrechnung erscheint sie meist als «Stempelabgabe» oder «Bundesstempel».

Frage: Gibt es Ausnahmen oder Möglichkeiten, die Stempelsteuer zu vermeiden?
Antwort: Ja, in bestimmten Fällen. Inländische Obligationen sind seit 2023 befreit. Auch Käufe über ausländische Broker oder Investitionen in steuerbefreite Vorsorgefonds (z. B. Säule 3a) können die Abgabe umgehen. Solche Strategien sollten aber gut überlegt sein.

Frage: Wie beeinflusst die Stempelsteuer meine Anlagestrategie?
Antwort: Für langfristige Anlegerinnen und Anleger ist der Effekt meist gering. Bei häufigem Handeln kann sich die Abgabe jedoch summieren. Deshalb lohnt es sich, die Stempelsteuer als fixen Kostenfaktor einzuplanen und bei anderen Gebühren gezielt zu optimieren.

Fazit: Klein, aber relevant

Die Stempelsteuer ist eine typische Schweizer Transaktionsabgabe – transparent, gesetzlich fixiert und automatisch eingezogen. Für Anlegerinnen und Anleger ist sie eine feste Grösse, mit der sich bei guter Planung umgehen lässt. Wer unnötige Transaktionen vermeidet und auf transparente Anbieter setzt, kann die Auswirkungen auf das Portfolio minimieren.

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